Rechtliche Fragen zu E-Bike, Pedelec und S-Pedelec - die FAQ von speiche24.de

Besteht eine Führerscheinpflicht für E-Bikes?

Unsere Antwort:

Für Pedelecs gelten keine anderen Richtlinien als für Fahrräder ohne Motorunterstützung. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinen Unterscheid. Allerdings sieht die Lage beim S-Pedelec etwas anders aus. Dazu Roland Huhn, Leiter Verkehr, Tourismus und Technik beim ADFC: "Das S-Pedelec ist nach EU-Recht ein Kraftfahrzeug des Typs 'Leichtkraftrad mit geringer Leistung'. Um solch ein Gefährt bewegen zu dürfen, brauchen Sie eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere), Haftpflichversicherung (kleines Nummernschild) und der Fahrer muss mindestens eine Mofa-Bescheinigung (geboren nach dem 01.05.1965) vorweisen können. Darüber hinaus gibt es besondere Ausstattungsvorschriften, etwa Ausstattung mit einem Rückspiegel. Für die Reifen gilt überdies eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter."                                                                                                                                                                                        Fahrräder mit unabhängigem Antrieb (E-Bike im weiteren Sinne) wo meist eine Beschleunigung per Handgriff möglich ist, fallen in Deutschland bis 45 km/h unter den gesetzlichen Begriff des Kleinkraftrades. Erreichen sie jedoch mit einem auf 500 W Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, gelten sie im Sinne der deutschen StVZO als Leichtmofa und bedingen bis zu dieser Geschwindigkeit weder einen Motorrad- noch einen Fahrradhelm. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.