Rechtliche Fragen zu E-Bike, Pedelec und S-Pedelec - die FAQ von speiche24.de

Muss ich mein E-Bike versichern?

Unsere Antwort:

Für Pedelecs gelten keine anderen Richtlinien als für Fahrräder ohne Motorunterstützung. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinen Unterscheid. Allerdings sieht die Lage bei S-Pedelec etwas anders aus. Dazu Roland Huhn, Leiter Verkehr, Tourismus und Technik beim ADFC: "Das S-Pedelec ist nach EU-Recht ein Kraftfahrzeug des Typs 'Leichtkraftrad mit geringer Leistung'. Um solch ein Gefährt bewegen zu dürfen, brauchen Sie eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere), Haftpflichversicherung (kleines Nummernschild) und der Fahrer muss mindestens eine Mofa-Bescheinigung (geboren nach dem 01.05.1965) vorweisen können. Darüber hinaus gibt es besondere Ausstattungsvorschriften, etwa Ausstattung mit einem Rückspiegel. Für die Reifen gilt überdies eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter."