Fahrradbeleuchtung: Dynamopflicht gekippt!

Radler haben jetzt die Wahl zwischen Dynamobeleuchtung oder akkubetriebenen Aufsteckleuchten

40 Jahre ist das Gesetz alt, das die Beleuchtung von Fahrrädern regelt. Nun hat auch der Gesetzgeber bemerkt das die reale Fahrradwelt längst anders aussieht. Besonders Elektrofahrräder und Pedelecs profitieren von der neuen Regelung - sie dürfen den Strom für das Licht nun aus dem Fahrakku abzapfen! Leider ist, wie so oft, die neue Verordnung missverständlich und unvollständig. So ist nicht nachvollziehbar, warum die Versorgungspannung für die Lampen unbedingt 6 Volt sein soll, und wer soll das prüfen....mehr