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Promillegrenzen

Für Fahrer von Elektrofahrrädern im Sinne des Pedelec gelten die gleichen Bestimmungen wie für normale Fahrradfahrer. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt also bei einem Wert von über 1,6 Promille. Jedoch erwarten einen alkoholisierten Fahrer auch rechtliche Konsequenzen, wenn er bereits mit einem deutlich niedrigeren Wert verkehrsauffällig wird oder gar in einen Unfall verwickelt ist.

Vorsicht: Elektrofahrräder, welche ein Versicherungskennzeichen benötigen (meist sog. S-Pedelecs), gelten als Kraftfahrzeuge! In diesem Fall sollte man sich spätestens ab 0,5 Promille nicht mehr auf den Sattel setzen und seinen Weg besser zu Fuß fortsetzten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.